Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und notiert sich Gedanken mit einem Kugelschreiber in ein Notizbuch, daneben steht ein aufgeklapptes Notebook

Unsere Aufgaben

Depressionen, Suchtprobleme, Angstzustände oder Alterserkrankungen: Im LWL-PsychiatrieVerbund helfen Expertinnen und Experten in mehr als 130 Kliniken, Reha-Einrichtungen, Wohnverbünden und Pflegezentren. Über 11.000 Beschäftigte kümmern sich um jährlich mehr als 240.000 Menschen in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen.

Individuelles Behandlungs- und Betreuungsangebot

Durch die enge Verzahnung aller Angebote, Einrichtungen und Dienste des LWL und einem erstklassigen Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten wird ein hoher Versorgungsstand für die Menschen in der Region sichergestellt. Jedem psychisch und/oder abhängigkeitskranken Menschen wird ein auf seine individuelle Situation abgestimmtes Behandlungs- und Betreuungsangebot unterbreitet. Der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen ist eingebunden in ein dichtes Netz psychiatrischer und psychosozialer Leistungen. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird so eine optimale Versorgung und Förderung unserer Patientinnen und Patienten und Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht.

Durch seine regionenübergreifende Koordinierung und Steuerung kann der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen zudem ein abgestimmtes Angebot psychiatrischer Spezialbehandlungen in Westfalen-Lippe garantieren. So bietet beispielsweise die LWL-Klinik Lengerich eine spezielle Behandlung für psychisch kranke gehörlose Menschen an und die LWL-Klinik Herten eine Mutter-Kind-Einheit mit Spezialambulanz zur Behandlung postportaler Depressionen nach der Geburt.

Aufnahme auf Rechtsgrundlage des PsychKG

Nicht jeder Mensch, der sich in psychiatrische Behandlung begibt, macht das freiwillig. Manche Patientinnen oder Patienten werden auch auf Rechtsgrundlage des PsychKG – das steht für Psychisch-Kranken-Gesetz – eingewiesen, entweder auf Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, auf Veranlassung des zuständigen Ordnungsamtes oder durch das Amtsgericht.

Für diese Patientinnen und Patienten kann gerade die erste Zeit sehr belastend sein. Wir versichern, dass wir sie nach den Regeln und den Standards der Psychiatrie wie alle anderen Patientinnen und Patienten behandeln und den Aufenthalt bei uns so erträglich und gesundheitsförderlich wie möglich zu machen. Dazu entwerfen wir einen individuellen Behandlungsplan und besprechen diesen mit ihnen.

Integrierter Maßregelvollzug

Wenn Menschen eine Straftat begehen, aber wegen ihrer psychischen oder Suchterkrankung ihr strafbares Verhalten nicht einsehen können, werden sie in forensischen Fachkliniken im Maßregelvollzug behandelt. Diese haben zwei Aufgaben: Die Patientinnen und Patienten zu therapieren und gleichzeitig die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen.

Neben den Spezialkliniken gibt es auch den integrierten Maßregelvollzug. Die elf allgemeinpsychiatrischen Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen für Erwachsene nehmen einzelne forensische Patienten auf. Allerdings nur, wenn der Therapiefortschritt und der Delikthintergrund sorgfältig fachlich geprüft wurden.