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Informationen zur elektronischen Patientenakte: Unsere Datenübermittlung und Ihr Widerspruchsrecht

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,

falls Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) besitzen, können wir vorhandene Dokumente aus der ePA sehen und nutzen. Ebenfalls übertragen wir aktuelle Behandlungsdaten in Ihre ePA - es sei denn, Sie widersprechen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Daten übermittelt werden und welche Rechte Sie haben.

Die ePA ist eine Akte, die allein Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass allein Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.

Jugendliche ab 15 Jahren können selbständig über die Inhalte ihrer ePA entscheiden und Widerspruchsrechte in Anspruch nehmen.

Nähere allgemeine Informationen zur ePA und den Zugriffsmöglichkeiten erhalten Sie über Ihre Krankenkasse: ePA-App: Infos gesetzlicher & privater Krankenversicherungen | gematik


Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen

Wir werden folgende Informationen Ihres aktuellen Aufenthalts bzw. Ihrer aktuellen Behandlung bei uns automatisch in der ePA speichern:

  • Daten zu Laborbefunden
  • Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen
  • Entlassbriefe (bei teil-/stationärer Behandlung)
  • elektronische Arztbriefe (bei ambulanter Behandlung)


Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.

Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in Ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte sprechen Sie hierfür die am Ende des Textes genannten Personen oder Stellen an. Vielen Dank!


Übermittlung und Speicherung weiterer Informationen auf Ihren Wunsch

Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit! Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.


Elektronische Notfalldaten

Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern.


Recht auf Widerspruch, Löschung oder Beschränkung

Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen.

Im Zuge Ihrer Behandlung verarbeiten wir Informationen zur psychischen Gesundheit. Der Gesetzgeber hat u.a. diese einem besonderen Schutz unterstellt, da sie Anlass zu einer Diskriminierung oder Stigmatisierung sein können. Ob wir Informationen zu Ihrer aktuellen oder einer vorherigen Behandlung bei uns in Ihre ePA übermitteln, können Sie daher frei entscheiden. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit formlos erklären und auch widerrufen.

Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch auf sämtliche oben genannten Informationen. Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen oder einzelne Dokumente möglich. Das bedeutet, dass wir entweder keine oder alle relevanten Informationen in Ihre ePA übermitteln.

Widersprechen Sie nicht können grundsätzlich auch weitere berechtigte Personen (z.B. Behandler:innen) die übermittelten Daten nach Einlesen Ihrer Krankenkassenkarte für einen gewissen Zeitraum einsehen.

Wenn Sie nur einzelne Dokumente in der ePA gespeichert haben möchten, können Sie die anderen Dokumente, ebenso wie alle Informationen in Ihrer ePA, nach der Übertragung eigenständig löschen oder aber die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie allein entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse selbst vornehmen.


Später sichtbar gemachte Dokumente

Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Sollten für uns zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht sichtbare Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht werden, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.